das 'Apfelsaftgesetz' - schon gehört ?
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Laut Gaststättengesetz vom
1. Januar 2002 muss mindestens ein alkoholfreies
Getränk angeboten werden, das nicht teurer ist als
das günstigste alkoholische Getränk- hochgerechnet
auf den Literpreis. Der Bundesverband der
Verbraucherzentralen stellte fest, dass bei der
Preisgestaltung für alkoholische Getränke fast die
Hälfte aller Gaststätten gegen Jugendschutzangaben verstossen.
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der Wortlaut:
§ 6
Ausschank alkoholfreier Getränke
Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet,
so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum
Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist
mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu
verabreichen als das billigste alkoholische Getränk
in gleicher Menge.
Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus
Automaten Ausnahmen zulassen.
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Bei den überprüften Gaststätten hielten
sich 46 % nicht an die oben genannte Regel
bzw. an das sogenannte Apfelsaftgesetz.
Es fiel auf, dass häufig nur ein einziges alkoholfreies
Getränk bewusst billig angeboten wurde, während andere
alkoholfreie Getränke eher teurer als Bier waren. Manchmal
wurden sogar Milch oder Malzbier besonders günstig
angeboten, die vermutlich nicht jeder als eine attraktive
Alternative ansehen dürfte.
Die Preise in Gaststätten dürfen nicht derart gestaltet
sein, dass Jugendliche aus Kostengründen zum alkoholischen
Getränk greifen. Außerdem erhofft sich der Gesetzgeber
dadurch positive Auswirkungen auf Suchtprävention,
Jugendschutz und Verkehrsicherheit.
Quelle: http://www.jugendserver-saar.de
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