Kreuzbund: Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige. www.kreuzbund.de
(Bild: alcopops.jpg)

das 'Apfelsaftgesetz' - schon gehört ?

(Bild: Apfelsaft)

Laut Gaststättengesetz vom 1. Januar 2002 muss mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, das nicht teurer ist als das günstigste alkoholische Getränk- hochgerechnet auf den Literpreis. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen stellte fest, dass bei der Preisgestaltung für alkoholische Getränke fast die Hälfte aller Gaststätten gegen Jugendschutzangaben verstossen.

 

der Wortlaut:

§ 6

Ausschank alkoholfreier Getränke

Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge.

Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen.
 

Bei den überprüften Gaststätten hielten sich 46 % nicht an die oben genannte Regel bzw. an das sogenannte Apfelsaftgesetz.
Es fiel auf, dass häufig nur ein einziges alkoholfreies Getränk bewusst billig angeboten wurde, während andere alkoholfreie Getränke eher teurer als Bier waren. Manchmal wurden sogar Milch oder Malzbier besonders günstig angeboten, die vermutlich nicht jeder als eine attraktive Alternative ansehen dürfte.
Die Preise in Gaststätten dürfen nicht derart gestaltet sein, dass Jugendliche aus Kostengründen zum alkoholischen Getränk greifen. Außerdem erhofft sich der Gesetzgeber dadurch positive Auswirkungen auf Suchtprävention, Jugendschutz und Verkehrsicherheit.

Quelle: http://www.jugendserver-saar.de