Alkohol in Lebensmitteln
Wo versteckter Alkohol zu finden ist - zur Information für
Betroffene, Angehörige und Interessierte.
Wieviel Alkohol ist gefährlich ?
Für suchtkranke Menschen gilt:
jeder Tropfen Alkohol und selbst Alkoholgeschmack (z.B.
Rum-Aroma ) kann einen Rückfall in die Sucht
einleiten.
Wieviel Alkohol dem Körper eines nicht-abhängigen
Menschen schadet ist abhängig:
vom Alter (Kinder sind wesentlich gefährdeter)
vom Geschlecht (Frauen vertragen weniger Alkohol als Männer)
von der seelischen Verfassung (bei Problemen ist die
Suchtgefahr
höher)
von der Schwangerschaft (Alkoholgenuss schadet dem
ungeborenen
Kind) |
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Alkoholhaltige Lebensmittel:
Viele Lebensmittel, wie Fischgerichte, Sossen, Torten oder
Getränke etc. enthalten Alkohol. Zwar ist deren
Alkoholgehalt meistens so gering, dass eine körperliche
Wirkung ausgeschlossen werden kann, für alkoholkranke
Menschen, die trocken sind, können diese Lebensmittel jedoch
bedenklich sein. Der Genuss kann einen Rückfall
herbeiführen.
ACHTUNG - RÜCKFALLGEFAHR !
Alkohol in Lebensmitteln wird zwar nur sehr lückenhaft
gekennzeichnet.
Für alkoholhaltige Getränke wird z.B. mit dem Attribut
"alkoholfrei" geworben.
In Deutschland gibt es ca. 2,5 Millionen Alkoholabhängige, davon
1/3 Frauen und 2/3 Männer.
6,5 Mio. Deutsche
schätzen ihren Alkoholkonsum als problematisch ein.
Bis zu 7 Mio. Menschen sind allein durch die
Alkoholabhängigkeit eines Familienmitglieds mit betroffen.
Daher sollten sich Kinder nicht bereits in jungen Jahren an
den Geschmack von Alkohol gewöhnen, weil dadurch die
Hemmschwelle zum Ausprobieren von richtigem Alkohol
herabgesetzt wird. Beim Trinken von alkoholfreiem Bier oder
Malzbier besteht die Gefahr, dass der Einstieg zum echten
Bier erleichtert bzw. vorprogrammiert wird. Aus diesem Grund
sollten Erwachsene besonders auf den Alkoholgehalt von
Lebensmitteln und Getränken beim Einkaufen und Anbieten
achten !!!
AUFGESPÜRT: ALKOHOL IN LEBENSMITTELN
Wenn Alkohol in Lebensmitteln verwendet wird, muss das auf
der Verpackung in der Zutatenliste stehen. Es lohnt sich
daher, kritisch auf "das Kleingedruckte" zu achten.
Das kann drin sein:
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SÜSSWAREN:
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BEISPIELE:
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VORSICHT VOR:
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Speiseeis
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Schokoladen-, Rum-,
Marzipan-; Likör-, Fruchteis
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Amaretto, Calvados,
Cognac,
Likör, Rum, Eisswein
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Süssigkeiten
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Cremeschnitten,
Schokoriegel, Rum-Trauben-Nuss-Schokolade,
Pralinen, Weingummi, Ostereier; Weihnachtsschmuck
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Alkohol, Rum,
Kirschwasser; Wein, Weinbrand, Eierlikör
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Konfitüren
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Sauerkrischen-,
Marillen-, Zwetschgenkonfitüre
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Kirschwasser,
Marillenbrand, Rum
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Süss-Speisen
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Speisequarkzubereitung,
Zitronencreme, Rote Grütze, Apfelkompott
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Alkohol, Eierlikör,
Himbeergeist, Rum, Kirschwasser, Wein
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BACKWAREN:
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BEISPIELE:
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VORSICHT VOR:
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Kuchen, Torten
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Schwarzwälder
Kirschtorte
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Rum, Brandy, Arak,
Cognac, Wein
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Kleingebäck
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Berliner, Rumkugeln,
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Birnengeist, Sherry,
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Gebäckschnitten
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Gewürzkuchen
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Weinbrand, Likör,
Grappa
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LEBENSMITTEL /
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FERTIGPRODUKTE
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BEISPIELE:
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VORSICHT VOR:
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Suppen
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Kaltschale, Fisch-,
Zwiebel-, Ochsenschwanzsuppe
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Gin, Madeira, Wein,
Cognac, Sherry, Weinbrand
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Sossen
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Chili-, Schokoladen-,
Worcester-, Teufelssosse
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Calvados, Gin, Rum,
Wein, Whiskey, Brandwein
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Fleischgerichte
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Hühnerfrikassee,
Wildgerichte, Filet "Stroganoff"
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Wein, Sherry,
Weinbrand, Likör, Rum, Sherry
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Fischgerichte
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Fischfilet, Muscheln,
Fischragout, Forelle blau, Scampi-Cocktail
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Wein, Sherry, Weinbrand
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Gemüse
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buntes Paprikagemüse,
Gurkengemüse, Sauerkraut, Rotkohl
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Madeira, Rotwein,
Weisswein
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Eintopfgerichte
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Gemüse, Fischeintopf,
Lyoner Kartoffeln, provencialischer Eintopf
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Weisswein
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Käsegerichte
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Welsh Rabbit, Käseeier
im Nest, Käsefondue
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Bier, Weinbrand,
Weisswein, Wein, Kirschwasser
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Unklarheiten gibt es häufig bei Essig. Ausser südländischen
Essigarten, denen Wein nach der Oxydation zugefügt wird,
enthält Essig keinen Alkohol (auf das Etikett achten !)
Darüber hinaus haben manche Lebensmittel einen natürlichen
Alkoholgehalt. Dazu gehören z.B. Kefir (der Kefirpilz
produziert aus Milchzucker Alkohol), naturtrübe Fruchtsäfte
(Hefen können den Fruchtzucker zu Alkohol vergären !)
Leider gibt es einige Ausnahmen
o h n e Kennzeichnung:
lose verkaufte Lebensmittel, z.B. Schwarzwälder
Kirschtorte beim
Bäcker
Gerichte in Restaurants und Kantinen, z.B. Sossen,
flambierte
Gerichte, Obstsalat oder Eisbecher
Schokoladenprodukte, z.B. Schokoriegel, Pralinen
kleine
Verpackungen, z.B. Ostereier |
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Auch hier ist VORSICHT geboten:
sogenanntes alkoholfreies Bier enthält bis zu 0,5%
Alkohol !
Nährbier, Malzbier enthält bis zu 1,4% Alkohol !
Die Erfahrung lehrt aber:
Einen guten Schutz vor Rückfällen bietet eine konsequente
Haltung, die sich in dem einfachen Satz zusammenfassen
lässt:
ICH NEHME KEINERLEI ALKOHOL ZU MIR !
Wer nach geringen Alkoholmengen (auch in Lebensmitteln)
die Erfahrung macht, dass er damit "ganz gut klarkommt",
neigt alsbald zu Selbstüberschätzungen nach dem Motto:
"Wenn mir das Kirschwasser in der Schwarzwälder
Kirschtorte nicht schadet, dann schadet mir auch ein Glas
Bier nicht."
Man fängt an, seine Grenzen ausweiten, "genehmigt" sich
immer mehr Alkohol, und fühlt sich zunächst grossartig
dabei, wie "von seiner Krankheit befreit". Mit der Zeit
treten jedoch meist Schuldgefühle über das eigene
"Schwachsein" auf, und eine kleine Alltagsbelastung (z.B.
Ehekrach) reicht häufig aus, um die Hemmschwelle zum
Totalbesäufnis zu überschreiten.
Deshalb gilt:
Das bewusste Aufsuchen oder In-Kaufnehmen auch nur geringer
Alkoholmengen zieht meist einen Kontrollkampf nach sich, bei
dem Sie (bzw. Ihr alkoholkranker Angehöriger) in der Regel
nur Opfer Ihrer eigenen Selbstüberschätzung werden !
Auch hierauf müssen Sie achten:
Alkohol in Medikamenten und Stärkungsmitteln:
| Präparat: |
Alkoholgehalt in
Vol. % |
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| Hustentropfen |
0,25 - 47,5 |
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| Hustensaft |
0 - 12 |
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| Beruhigungsmittel |
20 - 52 |
jeder Arzt kann auch |
| Abwehr- / Stärkungsmittel |
65 |
alkoholfreie Präparate |
| Mund- / Rachenmittel |
4,7 - 56 |
verschreiben - und |
| Zahnungstropfen |
20 |
auch die guten alten |
| Klosterfrau Melissengeist |
79 |
Hausmittel helfen !! |
| Buerlecithin |
16,4 |
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| Kneipp Ginseng Tonikum |
14 |
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| Doppelherz |
16 |
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| Frauengold |
16,5 |
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Baldrianprodukte (z.B. Baldrian-Dispert); Nerven- und
Beruhigungstees können ebenfalls Alkohol enthalten.
Deswegen: VORSICHT vor angeblich "ungefährlichen" Mitteln !
Seien Sie vorsichtig und kritisch im Umgang mit Medikamenten
z.B. Schlafmitteln, Beruhigungsmitteln, Schmerztabletten und
Appetitzüglern.
Es besteht sonst die Gefahr der
Suchtverlagerung.
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