der Weg aus der Sucht
Wie verläuft die Befreiung aus der Abhängigkeit ?
Wie kommt man da eigentlich wieder heraus ?
Der erste und wichtigste Schritt weg vom Suchtmittel ist die
SELBSTERKENNTNIS !
Jeder, der Rauschmittel konsumiert, durchläuft mehr oder
weniger das gleiche "Schema".
Am Anfang steht die Erkenntnis, dass mit dem eigenen
Verhalten irgendetwas "nicht stimmt", dass man mehr oder
öfter trinkt, als die Anderen, dass man in Situationen zu
Medikamenten greift, in denen andere dies nicht tun - kurz,
dass man sich anders verhält, als die Meisten.
Irgendein Ereignis, oder eine Beobachtung, lässt einen dann
doch nachdenklich werden und manchmal darüber sinnieren,
dass eine Änderung vielleicht doch ganz gut für einen wäre.
Aber selbst wenn man sich dazu entschlossen hat, kann man
noch lange zögern, etwas aktiv zu tun.
In der Regel brauchen Abhängige mehrere - wenn auch meist
geheim gehaltene - Versuche, ehe sie sich dauerhaft aus der
Sucht befreien. Will man ernsthaft und dauerhaft von einem
Suchtmittel loskommen, sollte am Anfang das Gespräch mit
einem Arzt des eigenen Vertrauens (z. B. dem Hausarzt)
stehen. Hilfe kann man aber auch bei den Suchtberatern der
örtlichen Gesundheitsämter finden. Darüber hinaus geben auch
die ansässigen Selbsthilfegruppen gerne die notwendigen
Informationen.
Abhängig von der persönlichen Situation, werden diese
Stellen dann eine ENTGIFTUNG
veranlassen. Viele Krankenhäuser sind bereit, eine
Entgiftung für den Alkohol- und Medikamentenabhängigen
durchzuführen. Die Dauer der Alkohol-Entgiftung liegt
zwischen 6 und 12 Tagen. Eine Medikamentenentgiftung dauert
z. B. durch Depotbildung meist wesentlich länger.
Während dieser Zeit erfährt der Körper des Abhängigen eine
weitestgehende Entlastung von den akuten Folgen einer
permanenten Überdosis des Suchtmittels. Die medizinische
Betreuung im Krankenhaus, erleichtert, bzw. ermöglicht es
dem Patienten, über die oft schweren Entzugserscheinungen
hinwegzukommen. Mit der Entgiftung ist zwar die
Suchtentwicklung noch lange nicht zum Stillstand (eine
Heilung ist bekanntlich nicht möglich) gebracht worden, aber
der Patient ist jetzt für Betrieb und Angehörige in einem
Zustand, in dem Gespräche mit ihm über seine weitere
Betreuung möglich sind. Von der Möglichkeit der Entgiftung
als Einzelmassnahme wird viel zu wenig Gebrauch gemacht.
Viel zu schnell werden dagegen die "schweren Geschütze" der
dringenden Empfehlung einer "KUR" aufgefahren.
Personalleiter, Betriebsärzte, Vertrauensärzte und
Kostenträger sollten daher mehr als bisher an die Entgiftung
als eine, die mögliche Genesung begründende und einleitende,
Einzelmassnahme denken und den Besuch von Selbsthilfegruppen
veranlassen. Viele leidvolle und unnötige Erfahrungen
könnten Betroffenen und Angehörigen erspart bleiben.
AMBULANTE THERAPIE
Der Grundgedanke dieser Therapieform ist, dass der Abhängige
in einer therapeutischen Gruppe (analytisch- oder
verhaltensorientiert) den Umgang mit seiner Suchterkrankung
schrittweise lernt. Die ambulante Therapiegruppe ist in
ihrer Zusammensetzung und in ihrem zeitlichen Ablauf
strukturiert. Solche Gruppen können sich unter erfahrener
Leitung in privaten Räumen oder Räumen von
Fachkrankenhäusern bzw. Trägern der öffentlichen
Wohlfahrtsverbände zusammenfinden. Charakteristisch für
solche Gruppen ist, dass die sozialen Beziehungen des
Abhängigen (Beruf, Familie) weitestgehend erhalten bleiben
und so den Genesungsprozess ganz entscheidend unterstützen.
Eine weitere Form dieser Therapie ist, dass die
Gruppenmitglieder z.B. während der Woche auch zusammenleben.
Tagsüber gehen sie dann ihrem Beruf nach, während der Abend
der Therapie vorbehalten bleibt. in ihren
Gestaltungsmöglichkeiten ist diese Therapieform sehr
vielseitig. So könnten z.B. Grossunternehmen durchaus ihren
Abhängigen den Vorschlag machen, mit Unterstützung der
sozialen Dienste des Unternehmens eine solche
Therapie-Gemeinschaft eigenverantwortlich zu begründen. In
Zeiten zunehmenden Kostenbewusstseins im Sozialbereich und
des Wachsens von Ängsten um die Arbeitsplätze sind dieser
Therapieform mehr Chancen einzuräumen, als bisher.
KURZZEIT-THERAPIE
Verschiedene Kliniken bieten Kurzzeit-Therapien mit einer
Dauer von 6 - 8 Wochen an. Auch wenn eine einwöchige
Entgiftungsphase hinzugerechnet wird ist im Gegensatz zur
Langzeittherapie die Zeit der Trennung von Familie und Beruf
doch ganz erheblich kürzer. So könnte z. B. eine solche
Therapie ohne Einschaltung öffentlicher Kostenträger vom
Betroffenen selbst während seines regulären oder gesonderten
Urlaubs durchgeführt werden. Dem Betrieb böte sich der
Vorteil, dass ein Arbeitsplatz nicht zu lange verwaist
bleibt, bzw. Aushilfen in Anspruch genommen werden müssten.
Ein weiterer Vorteil wäre, dass dem Betroffenen, falls nötig,
zweimal die Möglichkeit einer Therapie angeboten werden
könnte. Diese Therapieform ist nur dann angezeigt, wenn
wesentliche Beziehungen des Betroffenen zu seinem sozialen
Umfeld noch intakt sind: der Arbeitsplatz ist gesichert, die
Familie lebt noch zusammen. Keinesfalls sollte sich aber bei
den Unternehmensleitungen der Gedanke einnisten, dass
Kurzzeit-Therapien für die Leitenden angebracht sind,
Langzeit-Therapien dagegen das Allheilmittel für die
Arbeitnehmer darstellen. In vielen Fällen ist es genau
umgekehrt. Die Frage der Präferenz der einen oder anderen
Therapie kann nur in jedem Einzelfall nach
verantwortungsbewusster Abwägung aller Umstände getroffen
werden. Dass Vertrauensarzt und Kostenträger wesentlichen
Einfluss auf die Entscheidung sowohl des Betroffenen wie des
Betriebes nehmen, entbindet weder die Personalleitung noch
den Abhängigen von eigenen Überlegungen.
LANGZEIT-THERAPIE
Die Dauer der Therapie beträgt z. Zt. ca.
3 - 4 Monate mit
der Möglichkeit der Verlängerung, wenn diese vom Patienten,
der Klinik und dem Leistungsträger mitgetragen wird. Der
Begriff der Entziehungs-"Kur" wird bewusst vermieden.
Er strömt den unberechtigten Geruch der zwanghaften
Anstaltsverwahrung aus. Ausserdem wird er dem Sachverhalt
nicht gerecht. Zu einer Therapie, der in der Regel eine
einwöchige Entwöhnungsbehandlung vorausgeht, entschliesst
sich der Abhängige freiwillig im Einvernehmen mit den
Ärzten, Therapeuten und Versicherungsträgern, und wenn
möglich, auch dem Arbeitgeber. In der Therapie selbst
bemühen sich Fachleute, mit dem Abhängigen gemeinsam, ihm
jenen seelisch-geistig-körperlichen Zusammenhalt
wiederzugeben, der ihm verloren gegangen ist. Im Vordergrund
steht die geistig-seelische Gesundung durch die Vermittlung
der Krankheitseinsicht. Deshalb ist es unbedingt geboten,
dass der Betroffene sich ohne irgendeinen Druck der Therapie
unterzieht.
Diese Therapie ist dann geboten, wenn ein Abhängiger
jegliche äussere und innere Ordnung, verstanden als das
lebensbejahende Zusammenspiel der seelischen und
körperlichen Kräfte. vermissen lässt und seine private
Lebenssphäre keinen Hinweis darauf gibt, dass diese durch
den Verbleib in der bisherigen Umgebung wiedererlangt werden
kann. Auf der Grundlage der Bereitschaft des Betriebes muss
diese Therapie vom Abhängigen als Chance genutzt werden.
Während des Aufenthalts in der Klinik sollte der Mitarbeiter
unbedingt vom Betrieb auch durch Besuche weiter betreut
werden.
Sehr wichtig: In der Klinik lernt der Betroffene nicht nur
das "Trocken"-Leben, sondern er bekommt die Einsicht in die
Bedingungen seiner Sucht. Erst deren Verständnis und Annahme
können ihm dann ein suchtmittelfreies Leben ermöglichen.
SELBSTHILFE-GRUPPE
Eine der Grundbedingungen für die Genesung des Abhängigen
ist die Einsicht in die eigene Machtlosigkeit gegenüber der
Krankheit Alkoholismus. Eine bedingungslose Kapitulation und
die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen, sind Folgen dieser
Einsicht. Der Abhängige gibt den aussichtslosen Kampf gegen
die Suchterkrankung auf. Es war gerade der Wille, der ihn
unfähig machte, Hilfe anzunehmen. Die Erkenntnis, nicht an
der eigenen Uhr drehen zu können, erweist sich als bittere
Einsicht, nicht als Ereignis, sondern als ein langer Prozess.
Eingeleitet wird er nicht durch rationale Überlegungen,
sondern auch durch eine ständige Zunahme des Leidensdrucks.
Zu keinem Ergebnis führt die Überlegung, diesen Leidensdruck
künstlich zu erhöhen, um auf diese Weise den
Genesungsprozess zu beschleunigen. Der Leidensdruck wird
dann nicht als solcher vom Abhängigen empfunden, sondern
eher als ungerechte Behandlung, als schuldhaften Eingriff in
die Umwelt, der das abnorme Trinkverhalten eher bestärkt als
mindert.
Die Selbsthilfegruppen liefern dem Abhängigen den Beweis,
dass ein sinnvolles Leben ohne Alkohol möglich ist. Alle
seine jahrelang eingeübten Schutzmassnahmen und -behauptungen
gehen in diesen Gruppen ins Leere, da sie von allen
Mitgliedern als die ihren erkannt und durchschaut werden.
Dies geschieht ohne Hochmut und Besserwisserei. Das einende,
verstehende Band ist die gemeinsame Leidenserfahrung, die
nicht zulässt, dass sich der eine über den anderen erhebt.
Das Kennenlernen anderer Abhängiger, die bis zur Stunde ihr
Leben trocken zu bewältigen versuchen, schneidet dem Neuling
den Rückweg in seine Einzigartigkeit, in sein von der Umwelt
Unverstandensein ein für allemal ab. Nie mehr wird er
trinken können ohne das Bewusstsein, dass es auch anders
geht. Gegen dieses Ahnen der Ausweglosigkeit seiner
Abwehrhaltung wehrt sich der "Neue" oft mit Vehemenz, in dem
er die anderen Abhängigen weit unter sich einstuft.
Es bedarf einer gewissen Zeit, bis er das falsche
Selbstbewusstsein verliert und er sich so zu sehen beginnt,
wie er wirklich ist und wie ihn demgemäss die Umwelt sehen
muss. In ihrer Vielzahl ist die Gruppe in der Lage, seine
Probleme, seine Verhaltensweisen, seine Schwierigkeiten in
der Kommunikation, auch seine möglichen Rückfälle nicht
entschuldigend, aber geduldig und verstehend tragen zu
können.
Die Zugehörigkeit zu den Selbsthilfegruppen beruht auf
freiwilliger Basis. Bei den Anonymen Alkoholikern zum
Beispiel, wird nur der Vorname bekannt. Damit wird der
Fehler vermieden, den Alkoholiker wegen irgendeines Zweckes,
sei es dem der Familie, der Angehörigen, des Berufs, zum
Aufgeben des Trinkens zu bewegen.
Viele Selbsthilfegruppen nehmen sich auch der Angehörigen
und Freunde des Abhängigen an. Stellvertretend sei hier der
KREUZBUND genannt. Auch sie bedürfen in der Regel nach den
vielen Jahren einer zermürbenden Auseinandersetzung mit dem
Abhängigen der Hilfe und Betreuung. Die Selbsthilfegruppen
am Ort sind meist gerne bereit, ihre Arbeit vor
Betriebsräten und den für das Personalwesen zuständigen
Personen darzustellen. Dem Betrieb steht es offen, den
Besuch von Selbsthilfegruppen vom Abhängigen zu erwarten und
dies auch zum Ausdruck zu bringen. Eine kontrollierte
Bedingung sollte daraus nicht werden. Der Abhängige soll
begreifen lernen, dass er nur wegen seiner eigenen Person
trocken werden und bleiben muss. Jeder Zwang nimmt dem
Betroffenen etwas von der wünschenswerten Spontanität seiner
Gefühle neuen Eindrücken und Erfahrungen gegenüber.
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